Dann findet Sie auf dieser Seite unsere aktuell Beitragsordnung und den Mitgliedsantrag. Ganz einfach auf den "Download"-Button klicken, Mitgliedsantrag herunterladen und ausfüllen.
Den ausgefüllten Antrag sendet Sie dann per E-Mail an kontakt@solidaria-ev.de oder in einem Umschlag an unsere Postadresse:
Solidaria e.V.
Postfach 800762
D-65907 Frankfurt am Main.
Natürlich können Sie den Antrag auch persönlich in einem Umschlag in den Briefkasten der Geschäftsstelle in der Franz-Simon-Straße 3 einwerfen. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrages brauchen oder noch Frage offen sind, dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail, rufen an oder sprechen uns einfach an und wir helfen Ihnen weiter.
§ 1 Präambel
Diese Beitrags- und Gebührenordnung regelt die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber dem Verein. Sie ist nicht Bestandteil der Satzung. Änderungen der Beitragsordnung können nur von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem festgelegten Zeitpunkt, ansonsten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
§ 2 Jahresbeiträge
Erwachsene Mitglieder 20,00 €
Jugendmitglieder (16 – 18 Jahre) 10,00 €
Jugendmitglieder (unter 16 Jahren) Beitragsfrei
Fördermitglieder 60,00 €
Ehrenmitglieder Beitragsfrei
Familienbeitrag 30,00 €
Juristische Personen 50,00 €
Azubis 15,00 €
Studenten 18,00 €
(2) Erfolgt der Vereinsbeitritt nach dem 30. Juni des Jahres wird nur noch ein halber Jahresbeitrag im Aufnahmejahr erhoben. Dieser ist innerhalb nach Aufnahmezusage entsprechend auf das Konto des Vereins zu überweisen bzw. wird vom Verein vom bei vorliegendem SEPA-Mandat eingezogen
(3) Der Vorstand ist berechtigt, für Mitglieder ohne oder mit nur geringem Einkommen befristet einen reduzierten Beitrag festzulegen. Die Ermäßigung muss beantragt und durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden.
(4) Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
§ 3 Zahlweise und Fälligkeit
(1) Die festgesetzten Beiträge müssen zum 1. Februar des jeweiligen Jahres überwiesen werden bzw. werden vom Verein bei vorliegendem SEPA-Mandat eingezogen.
(2) Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Wird das versäumt und dem Verein entstehen dadurch Mehrkosten, gehen diese zulasten des betreffenden Mitglieds.
§ 4 Säumnis
Ist ein Mitglied mit der Beitragszahlung drei Monate im Verzug, ergeht an das Mitglied eine schriftliche Mahnung. Zahlt ein Mitglied trotz dreifacher schriftlicher Mahnungen oder länger als sechs Monate den Beitrag nicht, so erfolgt gemäß § 5, Abs.: 5.3 der Satzung die Streichung von der Mitgliederliste.
§ 5 Umlagen
Umlagen dürfen nur zur Erfüllung des Vereinszwecks beschlossen werden und zur Deckung eines größeren Finanzbedarfs des Vereins, der mit den regelmäßigen Beiträgen nicht erfüllt werden kann. Sie dürfen grundsätzlich nur bis zur Höhe eines halben Jahresmitgliedsbeitrags erhoben werden.