Freizeiten und Ausflüge

Reisewünsche können wahr werden!

Durch Stiftungsgelder, Spenden, Sponsoren und Förderer Haben wir die Möglichkeit, Kindern und Jugendlichen diesen Wunsch zu erfüllen.

 

Wir bieten Freizeiten und Ausflüge sowohl für Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen als auch für Geschwisterkinder an.

 

Hierbei unterteilen wir wie folgt:

  • Kinderfreizeiten für Kinder von 6 - 8 Jahren
  • Kinderfreizeiten für Kinder von 9 - 11 Jahren
  • Jugendfreizeiten für Jugendliche von 12 - 14 Jahren
  • Jugendfreizeiten für Jugendliche von 15 - 18 Jahren
  • Kinderreisen für Kinder von 10 - 14 Jahren
  • Jugendreisen für Jugendliche von 15 - 18 Jahren

Reisen/Ferienfreizeiten

Zu unseren Angeboten zu Ferienfreizeiten, Reisen (auch Ausland) und Kurzreisen, finden Sie weitere Informationen, wenn Sie den Button drücken.

Ausflüge

Zu unseren Angeboten an Ausflügen finden Sie weitere Informationen, wenn Sie den Button drücken.



Betreuung

Wir haben einen Betreuungsschlüssel von 1:1, d.h. jede/r Teilnehmer/in mit Einschränkung hat während der gesamten Ferienfreizeit/Reise durchgehend eine eigene Betreuungsperson.

Bei Kindern und Jugendlichen ohne Einschränkungen verwenden wir einen Betreuungsschlüssel von 1:4, d.h. auf vier Kinder kommt während der gesamten Ferienfreizeit/Reise durchgehend eine Betreuungsperson.


Finanzierung

Wenn Sie nicht wissen, wie Sie eine Reise oder Freizeit bezahlen können, dann kontaktieren Sie uns. Gemeinsam werden wir eine Möglichkeit finden.

 

Haben Sie einen Pflegegrad von 1 bis 5, dann können Sie den Entlastungsbetrag von 125,00 € im Monat nutzen. Diesen Betrag dürfen Sie auch für Reisen nutzen. Sie können das Geld monatlich ansparen und können das Geld dann bis zum 30. Juni im nächsten Jahr benutzen. Danach verfällt das angesparte Geld!

Für die Reise können Sie das Geld bis zum Monat der Reise einsetzen.

 

Wie es funktioniert?

Sie bekommen von uns eine Rechnung, welche Sie bezahlen. Diese Rechnung reichen Sie bei der Pflegekasse ein und bekommen das Geld zurücküberwiesen.

 

Haben Sie einen Pflege∙Grad von 2 bis 5, wohnen bei Ihrer Familie, dann können Sie für Ihre Pflegeperson Geld beantragen, damit Sie von einer anderen Person auf der Reise gepflegt werden können. Im Jahr können Sie für diese andere Pflegeperson 1612,00 € bei der Pflegekasse beantragen. Dieses Geld bezeichnet man als Verhinderungspflege.

Die Pflegekasse schickt eine Bewilligung und Sie können zusätzlich aus der Kurzzeitpflege Geld beantragen. Die Pflegekasse kann 801,00 € zahlen, wenn Sie nicht im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim waren.

Die Verhinderungspflege, 1.612 Euro und die Kurzzeitpflege, 801 Euro macht zusammen 2.418 Euro.

Da man von einer anderen Person gepflegt wird, spricht man auch von Ersatzpflege.

Das Pflege∙Geld ist während der Reise∙Zeit um die Hälfte weniger.

 

Wie es funktioniert?

Sie beantragen bei der Pflegekasse Verhinderungspflege und teilen mit, daß Solidaria e.V. die Ersatzpflege direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Hierfür müssen Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben.

 

Wenn Sie Pflege∙Geld bekommen, gibt es noch die Möglichkeit des Umwandlungsanspruches, dabei wird ein kleiner Teil vom Pflegegeld genommen. Mit diesem kleinen Teil können Sie einen höheren Rechnungsbetrag bezahlen.

Für die Umwandlung muß ein Formular der Pflegekasse ausgefüllt werden, was manchmal schwierig ist. Hierbei sind wir gerne behilflich.

 

Wenn die Pflegekasse nicht alles bezahlen kann, bezahlen Sie den Rest. Hierfür bekommen Sie dann von uns eine Rechnung, in der steht wieviel Sie noch bezahlen müssen.

 

Sie können natürlich auch die ganze Summe selbst bezahlen.